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Startseite > Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz > Umsetzung > Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern entgegenkommen

Einführung

Kinder haben ein Recht auf Ruhe, ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern und ein Recht auf Förderung. Maßnahmen, die die Belastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern mindern und Raum und Zeit für das Leben mit Kindern lassen bzw. weiterhin schaffen, sind deshalb auch kinderfreundliche Maßnahmen. Dies trifft ebenfalls auf Maßnahmen zu, die dazu beitragen, Eltern den Ausstieg aus der Sozialhilfe zu ermöglichen und Armut zu bekämpfen. Wichtige Voraussetzungen für den (Wieder-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit sowie die Sicherung des Arbeitsplatzes sind bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote sowie die familienbewusste Gestaltung der Arbeitswelt. 

Kinderbetreuung als Voraussetzung für Erwerbstätigkeit

  • Im Zuge des "Arbeitsmarktpolitisches Programms zur Ein- bzw. Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben" (AMPP) des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend wurden 2004 30 Maßnahmen, die mit Kosten von 735.000,00 Euro verbunden waren, durchgeführt. Dabei konnten 478 Frauen unterstützt und für 127 Kinder ein Kinderbetreuungszuschuss geleistet werden. Die Maßnahme wird fortgesetzt.
  • Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen Veranstaltungen mit Kinderbetreuung zunehmend an Bedeutung. Diese Veranstaltungen werden vor allem in Ballungsgebieten, bei längerfristigen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit internatsmäßiger Unterbringung gezielt nachgefragt. 2004 wurden insgesamt 99 Veranstaltungen mit Kinderbetreuung auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes durchgeführt. Durch diese Kurse wird Eltern die Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung erleichtert und dadurch ein wichtiger Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Teilhabe geleistet.
  • Ein qualitativ und quantitativ gutes Angebot an Kinderbetreuung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Frühzeitig hatte Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre zu 100 % umgesetzt. Insbesondere Frauen und Alleinerziehende dürfen nicht mehr länger vor der Alternative Kinder oder Beruf stehen. Die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Tätigkeit zu ermöglichen, ist eine öffentliche Aufgabe.
    Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes (TAG) verpflichtet die Kommunen die Betreuung für unter dreijährige Kinder bis spätestens zum Jahr 2010 bundesweit bedarfsgerecht auszubauen. Für Rheinland-Pfalz erfordert dies ca. 11.500 Plätze zusätzlich zu den aktuell angebotenen ca. 4800. Für die Kommunen und Träger in Rheinland-Pfalz bedeutet diese Ausbauverpflichtung eine große Herausforderung.
    Die Landesregierung lässt die Kommunen und Träger mit dieser Aufgabe nicht allein, sondern unterstützt diese nachhaltig. Daher wird der Landesanteil an den Personalkosten in Kinderkrippen um 10 Prozentpunkte erhöht. Dies bedeutet eine spürbare Entlastung der Träger und der kommunalen Jugendämter (um jeweils 5 Prozentpunkte).
    Die Öffnung des Kindergartens für Zweijährige ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des TAG, weil durch die demografische Entwicklung frei werdende Kapazitäten besser genutzt und Einrichtungen vor Ort gesichert werden können. Sie trägt aber auch der Tatsache Rechnung, dass viele Zweijährige dem Kindergarten entwicklungspsychologisch näher stehen als der Krippe.
    Um ein qualitativ hochwertiges Angebot wohnortnah vorhalten zu können, ist deshalb ab 1. Januar 2006 die Öffnung der Kindergartengruppen über die bestehenden Möglichkeiten hinaus für bis zu sechs Zweijährige vorgesehen. Der Personalschlüssel wird entsprechend um eine viertel Stelle bei drei oder vier zweijährigen Kindern und um eine halbe Stelle bei fünf oder sechs Zweijährigen angehoben. Durch das Zusatzpersonal entstehende Kosten für die Träger übernimmt das Land Rheinland-Pfalz.
    Ab dem Jahr 2010 haben alle Zweijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Während das TAG Bedarfskriterien (insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern) definiert, soll im rheinland-pfälzischen Modell allen Eltern, die es wünschen, diese Möglichkeit eröffnet werden.
  • Neben wohnortnahen Angeboten können Betriebe und öffentliche Einrichtungen nach dem novellierten Kindertagesstättengesetz für den Bedarf ihrer Angehörigen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Belegung von Plätzen in Kindertagesstätten des Bedarfsplanes vereinbaren (Betriebskindergärten). Werden die Belegplätze an Kinder mit einem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz außerhalb des Jugendamtsbezirks vergeben, so kann das Jugendamt beim Land Zuweisungen zur Erstattung der von ihn anteilig getragenen Personalkosten beantragen. Das Gesetz erleichtert es Betrieben und öffentlichen Einrichtungen damit deutlich, Kinderbetreuungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen und unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  

Familienbewusste Arbeitswelt

Die hohe Bedeutung der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter wird auch deutlich durch das Aktionsprogramm "VIVA FAMILIA". Auch der vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit eingerichtete Landesbeirat für Familienpolitik erklärte den Aspekt "Familie und Arbeit" zum vorrangigen Thema.

Mit zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" in das Zentrum seiner Initiative "VIVA FAMILIA" gestellt. Flexible Arbeitszeitgestaltung, moderne Arbeitsformen wie Job-Sharing, Tele- oder Heimarbeit und spezielle Qualifizierungs- und Einarbeitungsprogramme für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sind Beispiele für familienorientierte Maßnahmen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat in Zusammenarbeit mit relevanten Partnerinnen und Partnern folgende Projeket für weiterführende Maßnahmen entwickelt:

  • Die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erarbeitete und im Juni 2005 veröffentlichte Studie "Familienfreundliche Gestaltung der Erwerbsarbeit in Rheinland-Pfalz - Gegenwart und Zukunft" belegt, dass ein relevanter Teil von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Rheinland-Pfalz die Überzeugung teilt, dass sich durch familienfreundliche Maßnahmen Kosten im Unternehmen einsparen lassen. Allerdings wird auch deutlich, dass die Überzeugungsarbeit zu verstärken ist. Die Erkenntnis, dass sich durch familienfreundliche Maßnahmen Standortvorteile realisieren lassen, muss vor allem handlungsrelevanter werden.
  • Erarbeitet wurde eine Handreichung zur familienbewussten Personal- und Unternehmenspolitik mit dem Titel "Und es lohnt sich wirklich", die im Oktober 2005 veröffentlicht wurde. Diese Broschüre enthält praxisrelevante Informationen, Argumentationen und best practice-Beispiele und soll allen, die in der Arbeitswelt Gestaltungsmöglichkeiten haben, als Arbeits- und Argumentationshilfe zur Verfügung stehen.
  • Der Kongress "Familienbewusste Arbeitswelt", der gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Dezember 2005 durchgeführt wurde, trug dazu bei, die Familienfreundlichkeit des Standortes Rheinland-Pfalz zu fördern, indem praxisnah und zielgruppenorientiert wissenschaftliche Erkenntnisse, praktische Erfahrungen und Handlungsempfehlungen an die Akteurinnen und Akteure aus Arbeitswelt und Politik weitergegeben werden. Durch Praxisbeispiele werden bereits erfolgreich praktizierte Lösungsansätze im Umgang mit Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommuniziert. Der Fachkongress diente auch dazu, dass die Möglichkeiten und Vorzüge familienfreundlicher Maßnahmen stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gehoben werden.
  • Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit fördert in größerem Umfang mit dem Einsatz des Instruments Audit Beruf & Familie die Umsetzung einer familienbewussten Personalpolitik in rheinland-pfälzischen Unternehmen und leistet so einen Beitrag zu einer familiengerechten Arbeitswelt. Entwickelt wurde das Verfahren von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Die Durchführung des Audits in rheinland-pfälzischen Unternehmen und Verwaltungen wird aus Arbeitsmarktmitteln des Landes und aus dem Europäischen Sozialfonds finanziell unterstützt. Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten erhalten 50 Prozent des sonst zu zahlenden Eigenanteils erstattet; für Unternehmen mit bis zu 25 Beschäftigten werden die Kosten voll übernommen. Durch die Förderung des Landes Rheinland-Pfalz werden besonders klein- und mittelständische Unternehmen angesprochen. Ihnen wird mit Hilfe des Audits ermöglicht, in ihren Betrieben realistische Maßnahmen für eine familiengerechte Arbeitswelt ergreifen zu können.
  • Die Landesregierung insgesamt geht in puncto Familienfreundlichkeit mit gutem Beispiel voran und hat beschlossen, dass die Staatskanzlei und alle Ministerien die Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten mit Hilfe des Audits Beruf & Familie familiengerecht weiterentwickeln. Neben dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit haben sich der Auditierung unterzogen: die Staatskanzlei, die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union, das Ministerium für Umwelt und Forsten, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, das Ministerium der Finanzen, das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung Kultur und das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend.

Arbeit und Ausbildung für junge Menschen sind eine Vorraussetzung für die Stabilität einer jungen Familie. Zahlreiche bestehende Angebote für junge Menschen auf der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, werden durch Maßnahmen in der Arbeitsmarktinitiative "Neue Chancen: 6.000 plus für Jung und Alt" ergänzt.