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Startseite > Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz > Umsetzung > In öffentlichen Einrichtungen Kindern gerecht werden

Wie Kinder in einem Land wahr- und ernst genommen werden, das wird gerade auch in der Gestaltung und Ausrichtung öffentlicher Einrichtungen deutlich. Aus diesem Grund fördert die Landesregierung Maßnahmen, die dazu beitragen, dass

  • die Teilhabe von Kindern und Eltern am öffentlichen Leben erleichtert wird,
  • öffentliche Einrichtungen kindgerechter und familienfreundlicher sowie barrierefrei gestaltet werden,
  • kinderfreundliche Einrichtungen vor Ort bekannt werden,
  • Gefahrenquellen für Kinder ermittelt und Verbesserungen vor Ort angeregt werden.

Ein gemeinsamer Nenner dieser kinderpolitischen Maßnahmen liegt nicht nur in der genannten Zielvorstellung, sondern auch darin, dass die Beteiligung von Mädchen und Jungen konstitutives Element ist. Das heißt: Kinder und Jugendliche werden als Experten in eigener Sache begriffen und tragen zur Definition Kinderfreundlichkeit wesentlich bei. Berücksichtigt werden zusätzlich - gerade auch im Hinblick auf jüngere Kinder - die Sichtweisen der Eltern.

  • Wie kann in Rheinland-Pfalz flächendeckend die kinderfreundliche Ausgestaltung der Gastronomie angeregt werden? Welche Elemente sind für Kinder und Jugendliche Hinweise darauf, dass auch sie als Kunden willkommen sind und mit ihren Bedürfnissen ernst genommen werden? Dazu förderte das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend und Kultur ein Projekt im Landkreis Germersheim, bei dem Mädchen und Jungen verschiedener Altersgruppen durch qualitative Leitfadengespräche und über Zukunftswerksstätten Kriterien für eine kinderfreundliche Gastronomie entwickelten. Veröffentlicht wurde das Ergebnis in der Broschüre "Leitlinien für eine kinderfreundliche Gastronomie", die auf der Homepage des Jugendministeriums herunter geladen (www.mbwjk.rlp.de) und als Broschüre angefordert werden kann. Eine erfreuliche Wirkung zeigten die entwickelten Leitlinien dadurch, dass der Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz wie auch die Rheinland-Pfalz Touristik GmbH die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses aufgegriffen und in ihren Strukturen den gastronomischen Betrieben des Landes nahe gebracht haben. Des Weiteren werden die Leitlinien als Kriterien auch bei lokalen Tourismus-Wettbewerben einbezogen.
  • Gefördert wurde vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend ebenfalls die Entwicklung von Kriterien für die kinderfreundliche Ausgestaltung von Verwaltungen durch Kinder und Jugendliche in einem Mainzer Projekt, dessen Ergebnisse ebenfalls in Form einer Leitlinien-Broschüre herausgegeben wurden. Anliegen der Broschüre ist es, neben der Ausstattungsebene auch auf der Organisations- und Verhaltensebene (kinder- und familienfreundliche Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe sowie Schulung des Personals im Hinblick auf den kundenorientierten "Umgang" mit Kindern und Familien) Maßnahmen im Land anzuregen. Mit einem anteiligen Zuschuss von bis zu 50% und maximal bis 800,00 Euro können entsprechende Maßnahmen der Kommunen vor Ort unterstützt werden.
  • Inzwischen sind bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz Zimmer eingerichtet worden, die kindgerecht gestaltet sind und in denen sich Mütter oder Väter mit Kindern aufhalten können. (Bezirk OLG Koblenz: OLG Koblenz, LG Bad Kreuznach, LG Koblenz, AG Altenkirchen, AG Koblenz, AG Sinzig, AG Bad Kreuznach, AG Hermeskeil, AG Prüm, AG Saarburg, AG Trier; Bezirk Pfälzisches OLG Zweibrücken: Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken, LG Frankenthal, AG Ludwigshafen, LG Kaiserslautern, LG Landau und Staatsanwaltschaft Landau, LG Zweibrücken.)
    Zum Teil werden diese Zimmer von Richterinnen und Richtern auch genutzt, um Anhörungen durchzuführen. In Gebäuden, in denen die Raumverhältnisse die Einrichtung kindgerechter Zimmer nicht zulassen, wird versucht, Spielecken oder mobile Spieltruhen vorzuhalten. Die Bemühungen werden fortgesetzt. Unter dem Gesichtspunkt der barrierefreien Nutzung sind bei vielen, auch bei älteren Gerichten zusätzliche Zugangsmöglichkeiten wie Aufzüge oder Auffahrrampen geschaffen worden. Auch hier werden die Bemühungen nicht nur bei Neu- und Erweiterungsbauten, sondern auch im Rahmen von Umbauten oder Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
  • Das Anliegen, die gleichberechtigte Teilhabemöglichkeit von Kindern und ihrer Familien am kulturellen Leben zu fördern, liegt dem Projekt zur Entwicklung von Leitlinien für kinderfreundliche Museen zugrunde, das im Historischen Museum der Pfalz in Speyer, im Pfalzmuseum für Naturkunde Bad Dürkheim, im Heimat- und Bürstenbindermuseum Ramberg, im Museum der Stadt Bad Neuenahr, dem Stiftsmuseum Treis-Karden sowie im Freilichtmuseum Bad Sobernheim unter der Beteiligung von Mädchen und Jungen durchgeführt wird. Die Ende 2005 entwickelten Leitlinien berücksichtigen sowohl die Ausstellungskonzeption und die Infrastruktur als auch Personal, Qualifikation, Öffentlichkeitsarbeit und Service.
  • Flankierend hat das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend die Entwicklung eines Internetportals des Museumsverbandes RLP zur Darstellung der museumspädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Regionen des Landes finanziell gefördert.
  • Um den Blick der Kinder auf ihr erweitertes Wohnumfeld zu lenken und ihre Einschätzung im Hinblick auf Kinderfreundlichkeit und Gefahrenquellen zu erheben sowie auf dieser Grundlage eine positive Entwicklung in Gang zu setzen, bezuschusst das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend die Erstellung von Kinder(stadt)plänen. Zu den Fördervoraussetzungen gehört es, dass die Kinder(stadt)pläne gemeinsam mit Kindern erarbeitet werden und für Kinder im Alter zwischen 5 und 13 Jahren geeignet sind. Vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend gefördert werden können die Beteiligung der Kinder sowie die Entwicklung und der Druck des Kinder(stadt)planes in Städten, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden über 5.000 Einwohnern mit bis zu 40 %.