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Startseite > Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz > Umsetzung > Kinder mit Behinderung fördern und integrieren

Einführung

Zu den Zielen rheinland-pfälzischer Kinderpolitik gehört die Förderung der Entwicklung von Kindern mit Behinderungen und insbesondere auch die Förderung ihrer aktiven Teilnahme am Leben der Gemeinschaft. Eine der Grundlagen ist dafür das "Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen" vom 16.12.2002.

Frühförderung

Je früher eine Behinderung erkannt und behandelt wird, desto besser ist die Chance einer guten Entwicklung für das Kind. Folglich kommt der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder eine zentral wichtige Funktion zu.

  • Aus diesem Grund hat das Land frühzeitig mit Initiativen zum Aufbau eines differenzierten Förderangebotes begonnen. Bereits 1971 wurde das Kinderneurologische Zentrum in Mainz gegründet. In den folgenden Jahren entstanden weitere sieben Frühförderzentren in Rheinland-Pfalz. Unter den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen nach Inkrafttreten des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entwickelten sich diese Frühförderzentren mit Unterstützung der Landesregierung zu Sozialpädiatrischen Zentren mit angegliederten Frühförderstellen. Durch insgesamt 27 Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der behinderten Kinder sichergestellt.
  • Die Kommunalen Spitzenverbände, die Krankenkassen und die Sozialpädiatrischen Zentren streben derzeit unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit den Abschluss einer Vereinbarung über das Zusammenwirken der Rehabilitationsträger und der Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz zur Erbringung der Komplexleistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder an.
  • Die Frühförderung für gehörlose und schwerhörige Kinder wird durch die Gehörlosenschulen in Frankenthal, Neuwied und Trier angeboten. Die Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder wird durch die Landesblindenschule in Neuwied sichergestellt. In Rheinland-Pfalz besteht somit ein dichtes Netz an diagnostischer und therapeutischer Infrastruktur für betroffene Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Die enge Verzahnung von Sozialpädiatrischen Zentren und Frühförderstellen in Rheinland-Pfalz stellt im Bundesvergleich eine Besonderheit dar. Diese duale Struktur hat sich in der Vergangenheit unter fachlichen Gesichtspunkten und im Hinblick auf die Finanzierbarkeit der Einrichtungen bewährt. Diese Komplexleistung wird gemeinsam von den Krankenkassen und den Jugend- und Sozialhilfeträgern auf der Grundlage einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung finanziert. Damit konnte in Rheinland-Pfalz eine praktische Lösung entwickelt werden, die es in anderen Bundesländern so noch nicht gibt.
  • Hilfe und Beratung in Sozialpädiatrischen Zentren sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei. Eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, Förderkindergärten und (Integrativen) Kindertagesstätten, Schulen, Verbänden von Menschen mit Behinderungen und Selbsthilfegruppen trägt wesentlich zum Erfolg der Förderung der Kinder bei. Ziel der Arbeit in den Sozialpädiatrischen Zentren wird es auch künftig sein, das ständig wachsende Wissen um die Chancen und Möglichkeiten der Früherkennung und Frührehabilitation bei angeborenen oder früh erworbenen Entwicklungsstörungen beziehungsweise Behinderungen systematisch zu nutzen. Bestehende Entwicklungsverzögerungen können aufgearbeitet, eingetretene Schäden kompensiert oder ihre Auswirkungen gemildert werden. Frühförderung ist damit der erste Schritt zur Integration und zu mehr Selbstbestimmung.
  • Die frühzeitige Unterstützung von Familien in ihren Bemühungen um die Gesundheit und Unbeschwertheit ihrer Kinder hat für die Landesregierung auch im Rahmen ihrer Initiative "VIVA FAMILIA" eine hohe Priorität. Im Rahmen dieser Initiative wird ein besonderes Gewicht darauf gelegt, durch gesundheitsfördernde und vorbeugende Maßnahmen seelische und körperliche Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.

Hilfen bei seelischen Behinderungen

Die Behandlungssituation seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert.

  • Heute sichern zwei kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken sowie zwei stationäre psychiatrische Abteilungen in Bad Neuenahr, Alzey, Klingenmünster und Trier mit insgesamt 160 Betten die kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz. Unterstützt werden sie in der Erfüllung dieser Aufgabe von den kinder- und jugendpsychiatrischen Tageskliniken in Bad Neuenahr, Neuwied, Trier, Idar-Oberstein und Ludwigshafen mit insgesamt 80 Plätzen. Weitere Tageskliniken mit jeweils 20 Plätzen in Altenkirchen, Kaiserslautern und Mainz werden im Jahr 2006 ihre Arbeit aufnehmen.
  • Die Besetzung der Professur für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird begleitet durch den Aufbau eines kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausangebotes mit 20 Betten in Mainz.
  • Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Westerwald (Landkreis Altenkirchen, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis) wird durch die hessischen Kinder- und Jugendpsychiatrien in Herborn und Eltville sichergestellt. Zukünftig soll die kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhausversorgung durch zwei zusätzliche vollstationäre Krankenhausangebote in Neuwied und Altenkirchen sichergestellt werden.
  • Schwerpunkt der weiteren Arbeit wird die Entwicklung präventiver Maßnahmen sein. Dazu gehört beispielsweise der Aufbau eines Unterstützungsnetzwerkes für Kinder psychisch kranker Eltern.

Bildungs- und Freizeitorte integrativ gestalten

"Das Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Kinder ist für alle Kinder förderlich und stellt eine besondere Chance für das soziale Lernen sowie die Erfahrung von Verschiedenheit dar."

  • Unterstrichen wird mit diesem Satz die Bedeutung des gemeinsamen Aufwachsens von Kindern mit und ohne Behinderungen in den "Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz".
  • Die Landesregierung unterstützt in besonderem Maße die Integration von Kindern mit Behinderungen in integrativen Kindertagesstätten. Behinderte und nicht behinderte Kinder sollen positive Möglichkeiten der Beschäftigung innerhalb des Zusammenlebens in der Kindergartengruppe erkennen und dem Alter entsprechende Verhaltensweisen üben. Im Tagesablauf des Kindergartens soll jedes einzelne Kind erleben, dass es ein gleichwertiges und anerkanntes Mitglied in der Kindergartengruppe ist. Dadurch lernen die Kinder, so verschieden sie in ihrer Behinderung beziehungsweise Nichtbehinderung auch sind, in der gemeinsamen Auseinandersetzung im Alltag des Kindergartens voneinander und miteinander.
    In den letzten Jahren kann in Rheinland-Pfalz eine Zunahme der integrativen Betreuung verzeichnet werden. Während zum Beispiel im Jahr 1999 noch 31 Förderkindergärten mit heilpädagogischen Gruppen und 40 integrative Kindertagesstätten (davon 35 mit integrativen Gruppen und fünf mit getrennten Gruppen für behinderte und nicht behinderte Kinder) existierten, besteht heute ein Angebot von 28 Förderkindergärten mit heilpädagogischen Gruppen und 57 integrativen Kindertagesstätten (davon 56 mit integrativen Gruppen und eine mit getrennten Gruppen von behinderten und nicht behinderten Kindern). Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen.
  • Regelkindergärten sollen nach § 2 des Kindertagesstättengesetzes behinderte Kinder aufnehmen, soweit sie nicht einer Förderung in besonderen Einrichtungen bedürfen.

Zu den Zielen der Landesregierung gehört auch die Erweiterung der Möglichkeiten zum gemeinsamen, wohnortnahen Schulbesuch und des zieldifferenten Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf durch die Einrichtung von Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern in einer Schule zu sein, die Unterschiede akzeptiert und Individualität unterstützt. Schwerpunktschulen öffnen in einem insgesamt fördernden und differenzierten Unterricht den Raum für die Bedürfnisse des Einzelnen und begünstigen selbstbestimmtes Lernen für alle Schülerinnen und Schüler.

  • Waren im Schuljahr 2003/2004 49 Grundschulen und 17 Schulen der Sekundarstufe I Schwerpunktschulen für Integration, so konnten im Schuljahr 2005/06 schon 62 Grundschulen und 34 Schulen der Sekundarstufe I als Schwerpunktschulen ihr Angebot machen.
  • Die schulfachliche Begleitung der beteiligten Schulen und Lehrkräfte ermöglichen derzeit 20 Fachberaterinnen und Fachberater für integrativen Unterricht.
  • Die Fortbildung der Lehrkräfte an Schwerpunktschulen wird kontinuierlich durch gezielte Fortbildungsangebote des IFB ermöglicht.

Kinder mit Behinderungen sollten auch außerhalb der Institutionen wie Kindertageststätten und Schulen Bildungs- und Freizeitangebote nutzen können.

  • Dies ist auch erklärtes Ziel im Bereich der Umweltbildungsangebote der Landesforsten. Insbesondere bei den Wald-Jugendspielen werden Kinder mit Behinderungen stärker in die allgemeinen Spiele integriert. In kleinen Gruppen werden die Wald-Jugendspiele speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen abgestimmt durchgeführt.
  • Die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit des Spiel- und Sportangebotes für blinde und sehbehinderte Kinder auf dem Gelände der Gartenschau Trier war das Ziel einer Projektförderung für eine taktile Information durch das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend.
  • Auch weiterhin wird die barrierefreie Nutzungsmöglichkeit von Spielplätzen für Kinder mit Behinderungen gefördert.