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Einführung

Kinder sind Träger eigener Grundrechte, haben eine eigene Menschenwürde und das Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. In der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz wurden die Kinderrechte explizit in Artikel 24 aufgenommen: "Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes. Nichteheliche Kinder haben den gleichen Anspruch auf Förderung wie eheliche Kinder. Kinder genießen besonderen Schutz insbesondere vor körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung."

Schwerpunkte bildeten im Berichtszeitraum neben der bewusstseinsbildenden Arbeit zu Kinderrechten und Recht, die Einführung eines Instrumentariums für die systematische Berücksichtigung von Kinderrechten bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie Beiträge zur Verbesserung der Situation von Kindern in Trennungs- und Scheidungssituationen und von Kindern mit Migrationshintergrund.  

Über Kinderrechte und das Rechtssystem informieren

Im Kontext der Bemühungen, Kinderrechte zu stärken, geht es auch darum, das Wissen um Kinderrechte und ihre Wahrnehmung zu unterstützen.

  • Zu diesem Zweck fördert das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Veranstaltungen rund um den Weltkindertag am 20. September. In diesem Zusammenhang wurde 2004 eine von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung organisierte zentrale Veranstaltung für Rheinland-Pfalz in Mainz zum Themenbereich "Recht auf Gesundheit" gefördert.
  • Für die Bekanntmachung der Kinderrechte stellt das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zusätzlich Interessierten die Broschüre "Kinder haben Rechte" mit dem Text der UN-Kinderrechtskonvention zur Verfügung.

Neben dem speziellen Bewusstsein für die eigenen Rechte ist auch die Entwicklung eines allgemeinen Rechtsbewusstseins für die Entwicklung junger Menschen von großer Bedeutung. Gerade in Zeiten eines drohenden Werteverlusts muss das Rechtsbewusstsein der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Jungen Menschen muss vermittelt werden, dass ein friedliches und geordnetes Zusammenleben nur möglich ist, wenn jeder die gesetzlichen Vorgaben einhält und Verstöße dagegen Konsequenzen haben. Wichtig ist es, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Justiz zu vermitteln. Dies kann den jungen Menschen verdeutlichen, dass gerade das Recht auch ihre ganz persönliche Freiheit garantiert.

  • Diesem Zweck dient insbesondere das Projekt "Recht im Unterricht", das vom Ministerium der Justiz gemeinsam mit dem Pädagogischen Zentrum Rheinland-Pfalz durchgeführt wird. Mit dieser Reihe wird eine Materialsammlung angeboten, welche es erlaubt, eine Bandbreite von rechtsrelevanten Themen im Schulunterricht zu behandeln. Die praxisnahen Fälle bieten Anregungen für Lehrkräfte sowie Juristinnen und Juristen, die sich zumeist ehrenamtlich im Rahmen von entsprechenden Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften oder fachspezifischen Vorträgen engagieren. In den insgesamt zwölf Heften werden beispielsweise das über das Internet abgewickelte Rechtsgeschäft, die Folgen des Führens eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss, die Bewältigung eines Konfliktes mit den Mitteln der Mediation und der Täter-Opfer-Ausgleich behandelt. Diese Inhalte berühren unmittelbar den Lebens- und Erfahrungsbereich der Kinder und Jugendlichen.
  • Beim landesweiten "Tag des Strafvollzuges" im September 2004 hatten hunderte Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, im ganzen Land einen Blick hinter die Mauern der Justizvollzugsanstalt- und Jugendstrafanstalten zu werfen. Sie konnten sich informieren, welche Folgen strafbares Verhalten nach sich ziehen kann.
  • Im Juli 2005 fand der landesweite "Tag der Justiz" statt. Tausende Schülerinnen und Schüler informierten sich in Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizministerium über die Justiz als dritte Gewalt im Staat. Sie nahmen an Verhandlungen, Vorträgen, Schulwettbewerben und Podiumsdiskussionen teil und gestalteten vielfach in Zusammenarbeit mit den Gerichten das Programm. Die Justiz konnte so eine Brücke zu den Schülerinnen und Schülern bauen und die Chance nutzen, Rechtsbewusstsein zu den jungen Menschen zu transportieren.  

Kindeswohl bei Trennung und Scheidung

Die Wahrung des Kindeswohls bei Trennung und Scheidung im Zuge der Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform des Bundes ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Umsetzung von Kinderrechten.

  • Nach der Gründung einer Landeskonferenz von Arbeitskreisen zur Trennung und Scheidung in Folge der gemeinsamen Fachtagung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und des Ministeriums der Justiz im Februar 2003 zur "Kindschaftsrechtsreform - Umsetzung des Kindschaftsrechts/Vernetzung der Professionen" wurden kontinuierlich weitere Landeskonferenzen durchgeführt. Ziel der Konferenzen ist es, eine Professionen übergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen und zu etablieren, die die Förderung des Kindeswohls und einen fairen elterlichen Interessenausgleich in krisenhaften Situationen elterlicher Trennung und Scheidung weiterentwickelt. Für die Landeskonferenz der Arbeitskreise Trennung und Scheidung stehen pro Jahr rund 1.000 Euro zur Verfügung, die ein- bis zweimal jährlich, jeweils unter Federführung eines Arbeitskreises regional vor Ort durchgeführt wird.
  • Der Umsetzung der Ziele der Kindschaftsrechtsreform dient auch das Projekt "Fortentwicklung der Jugendhilfepraxis zum Kindschaftsrecht". Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit beteiligt sich an diesem bundesweiten Projekt durch anteilige Förderung. Im Modellzeitraum 2003 bis 2006 sollen nachhaltige und zukunftsweisende Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfepraxis zur Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform entwickelt werden. Für dieses Ziel werden insgesamt 30.000 Euro bereitgestellt.
  • Das Ziel, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren möglichst ohne streitiges Urteil zu beenden, verfolgt auch das Justizprojekt "Integrierte Mediation", das vom Oberlandesgericht Koblenz durchgeführt wird. Bei diesem Projekt werden Familienrichterinnen und Familienrichter zu Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildet, um ihnen so die Fähigkeit zu vermitteln, in streitigen Sorge- und Umgangsverfahren von den Eltern mitgestaltete oder jedenfalls akzeptierte Lösungen zu finden oder zumindest die Bereitschaft der Eltern zu erreichen, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Ausbildung der Familienrichterinnen und Familienrichter schließt sich eine Erprobungsphase von drei Jahren an, die wissenschaftlich begleitet wird und im Anschluss daran ausgewertet werden soll. Auf diese Weise sollen zuverlässige Aussagen über den Nutzen des Justizprojektes für das justizielle Verfahren getroffen werden können. 

Kinder mit Migrationshintergrund

Das zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) beinhaltet mehrere statusrechtliche Verbesserungen für Kinder mit Migrationshintergrund. Ziel des Aufenthaltsgesetzes ist es unter anderem, Kettenduldungen abzuschaffen und Personen, die unverschuldet an der Ausreise gehindert sind, in ein Bleiberecht zu überführen.

  • Die Landesregierung hat deshalb die Ausländerbehörde angewiesen, bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Ausländerinnen und Ausländer, deren Ausreise auf absehbare Zeit aus tatsächlichen oder humanitären Gründen nicht möglich ist, die von dem Gesetz vorgegebenen Ermessenspielräume zugunsten der Betroffenen zu nutzen. Dabei sollen insbesondere ein langjähriger Aufenthalt, die vollständige Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse und das Kindeswohl berücksichtigt werden. Von dieser Regelung profitieren hauptsächlich Familien mit Kindern, die hier geboren oder aufgewachsen sind.
  • Darüber hinaus wurde eine Härtefallkommission eingerichtet, auf deren Ersuchen hin die Landesregierung anordnen kann, dass Ausländerinnen und Ausländern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen abweichend von den Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. 

Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung

Wichtig ist es durch systematisch wirkende Instrumente für die Berücksichtigung von Kinderrechten und die Wahrung des Kindeswohls - auch bei grundsätzlichen Entscheidungen - Sorge zu tragen.

  • Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat am 13. Juli 2004 Prüfkriterien zur Kinder- und Familienfreundlichkeit beschlossen. Diese sollen Hilfestellung bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen bieten, um die Auswirkungen der geplanten Rechtsvorschriften auf die spezifische Lebenssituation von Kindern und Familien zu erkennen und der Kinder- und Familienfreundlichkeit in den jeweiligen Bereichen verstärkt Rechnung zu tragen.
    Die Prüfkriterien korrespondieren mit der in Anhang 3 (zu § 20 Nummer 1 Buchstabe F) der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (Gemeinsame Geschäftsordnung - GGO) vom 21. April 2004 zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen enthaltenen Vorgabe, die Auswirkungen auf Eltern, auf Kinder und auf Familien insgesamt in zusammengefasster Form darzustellen. Sie enthalten Definitionen zu den Begriffen "Familie" und "Kinder" und befassen sich mit der Feststellung der kinder- und familienpolitischen Relevanz einer geplanten Rechtsvorschrift sowie mit Fragen, die zu einer verstärkten Berücksichtigung der Kinder- und Familienfreundlichkeit führen sollen.
Download-Icon Pruefkriterienliste Kinder- und Familienfreundlichkeit (16.11 kB)
Prüfkriterien zur Kinder- und Familienfreundlichkeit