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Startseite > Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz > Umsetzung > Partizipation fördern

Einführung

Was Kinderfreundlichkeit ist, kann nicht ausschließlich aus Sicht der Erwachsenen festgelegt werden. Kinder sind in vielen Bereichen Expertinnen und Experten in eigener Sache und müssen als solche gehört werden, und ihre Meinung muss berücksichtigt werden. Gesetzliche Regelungen haben in den vergangenen Jahren wesentliche Anstöße für die Entwicklung und Verbreitung von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gegeben. Vor allem die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes, das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Gemeinde- und Landkreisordnung Rheinland-Pfalz sowie die Agenda 21 und das Baugesetzbuch enthalten entsprechende Bestimmungen, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Entscheidungen, die ihre Lebenslage betreffen, zu beteiligen.

Viele Maßnahmen institutioneller und projektbezogener Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind bereits entstanden und von den zuständigen Ressorts der Landesregierung fachlich und finanziell unterstützt worden. Über die einzelnen Partizipationsprojekte hinaus, wird insbesondere darauf hingewirkt, verbindliche und dauerhafte Beteiligungsstrukturen zu etablieren, landesweite Netzwerke zu schaffen, Qualifizierungs- und Kommunikationsprozesse in Gang zu setzen und Informationsalternativen anzubieten.

Qualifizierungs- und Kommunikationsprozesse

  • Um die strukturelle Verankerung von Partizipation weiter auszubauen, fördert die Landesregierung jährlich stattfindende Qualifizierungsmaßnahmen für kommunale Jugendvertretungen, die sog. Praxisseminare "Fit für's Mitmachen". Es wurden inzwischen sechs Praxisseminare für kommunale Jugendvertretungen durchgeführt, an denen über 150 junge Frauen und Männer im Alter zwischen 15 und 20 Jahren in der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte gestärkt werden konnten. Die Seminare stoßen auf große Resonanz, so dass sie kontinuierlich fortgeführt werden.
  • Ferner führt die Leitstelle Partizipation jährlich "landesweite Treffen der kommunalen Jugendvertretungen" durch, an denen 2004 und 2005 durchschnittlich 80 Jugendliche sowie ihre erwachsenen haupt- und ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter teilnahmen. Ziel der landesweiten Treffen ist der Ausbau der Zusammenarbeit mit und unter den kommunalen Jugendvertretungen. Mit den Treffen sind ein lebendiges Netzwerk und eine landesweite Kommunikationsplattform der kommunalen Jugendvertreterinnen und -vertreter entstanden, wodurch die Arbeit vor Ort nachhaltig gestärkt wird.
  • Um die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte weiter zu fördern, führte das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) im Frühjahr und Herbst 2005 eine modular aufgebaute Fortbildung zu Grundsatzfragen der Partizipation und zum neu entwickelten Verfahren Spielleitplanung durch; insgesamt konnten 30 Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger qualifiziert werden. 

Informationsvermittlung

  • In Zusammenarbeit mit einer Beraterin und einem Berater für Partizipation, die vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend qualifiziert wurden, und in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung wurde ein Praxisordner für kommunale Jugendvertretungen und Jugendinitiativen in Rheinland-Pfalz entwickelt und 2005 herausgegeben. Die Handreichung soll helfen, die Kenntnisse über Hintergründe und rechtliche Grundlagen der politischen Beteiligung junger Menschen zu vertiefen; sie gibt u.a. praktische Tipps zur Organisation von Wahlen, zur Organisation und Durchführung von Sitzungen, zur Öffentlichkeitsarbeit und stellt einige Methoden zur Ideenfindung für Projekte vor.
    Durch die Bereitstellung dieser wichtigen praktischen Arbeitsgrundlagen sollen sowohl Jugendliche, die eine Jugendvertretung neu gründen wollen, aber auch die bestehenden Jugendvertretungen in ihrer Arbeit vor Ort unterstützt werden. Ebenso soll und kann der Praxisordner pädagogischen Fachkräften (Fachkräften in Kinder- und Jugendbüros, Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger) dienen, die entweder eine Jugendvertretung begleiten oder mithelfen, eine zu gründen. Für politisch Verantwortliche kann er eine wichtige Anregung zur Gründung, Unterstützung und Förderung kommunaler Jugendvertretungen darstellen.
  • Die Broschüre "Leitlinien für Beteiligungsaktionen mit Kindern in benachteiligten Wohngebieten", die vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend 2005 herausgegeben wurde, stellt einfache, niedrigschwellige Methoden der Beteiligung sowie Voraussetzungen im Hinblick auf Ressourcen und Rahmenbedingungen dar. Unterstützt werden sollen damit sowohl die Arbeit von hauptamtlichen Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit als auch die der Ehrenamtlichen.
  • Die Leitstelle Partizipation beim Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat ihren Internet-Auftritt Netzwerk-Partizipation (www.net-part.rlp.de) ständig weiter ausgebaut, sodass mittlerweile über 300 Partizipationsprojekte dokumentiert sind. Dieses Angebot stellt eine wichtige Informationsplattform mit fundierten Informationen zum Themen- und Aufgabenbereich Partizipation für Fachkräfte und interessierte Laien dar und hilft dabei, die virtuelle Vernetzung von Partizipationsprojekten zu optimieren.
  • Um Kinder und Jugendliche verstärkt für eine Beteiligung an der Regionalplanung im ländlichen Raum im Zuge der "Integrierten ländlichen Entwicklungsplanung (ILE)" zu gewinnen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau aktuell den Handlungsleitfaden "Vielfalt nutzen - Zukunft gemeinsam gestalten" mit Empfehlungen für Beteiligungsprozesse und Gender Mainstreaming in der ILE in Rheinland-Pfalz herausgegeben. Neben einer gendersensiblen Ausgestaltung der ILE soll hier mit konkreten Anregungen auch für die Beteiligung von Jugendlichen sensibilisiert werden. Gerade auch der ländliche Raum in Rheinland-Pfalz bietet in seiner Vielfalt als Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Freizeitraum hierfür ein breites und interessantes Betätigungsfeld, das es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich vor Ort projektbezogen einzubringen, sich zu engagieren und ihr persönliches Umfeld mitzugestalten.

Beteiligung weiter verankern

Neben diesen Initiativen wurde das Recht von Kindern auf Beteiligung sowohl für den Kindertagesstättenbereich als auch für den Schulbereich in Rheinland-Pfalz weiter verankert.

  • Partizipation als Prinzip der Alltagsgestaltung mit Kindern wird in den 2004 herausgegebenen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz als wichtiges Lernfeld aufgezeigt. Das Kapitel "Selbständiges Lernen und Partizipation" verweist dabei einerseits auf die erforderliche Grundhaltung der Erzieherinnen und Erzieher, die für das Erlernen zentraler Prinzipien der Demokratie notwendig ist, andererseits aber auch auf spezifische Methoden wie z. B. die der Kinderkonferenz.
  • Das seit Sommer 2004 geltende Schulgesetz enthält die Aufforderung, Partizipation der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und darüber hinaus auch den Auftrag, die Partizipationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. In § 3 Abs. 4 heißt es: "Die Schülerinnen und Schüler werden ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend in die Entscheidungsfindung über die Gestaltung des Unterrichts, des außerunterrichtlichen Bereichs und der schulischen Gemeinschaft eingebunden. Es gehört zu den Aufgaben der Schule, ihnen diese Mitwirkungsmöglichkeiten zu erschließen".