Was Kinderfreundlichkeit ist, kann nicht ausschließlich aus Sicht der Erwachsenen festgelegt werden. Kinder sind in vielen Bereichen Expertinnen und Experten in eigener Sache und müssen als solche gehört werden, und ihre Meinung muss berücksichtigt werden. Gesetzliche Regelungen haben in den vergangenen Jahren wesentliche Anstöße für die Entwicklung und Verbreitung von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gegeben. Vor allem die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes, das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die Gemeinde- und Landkreisordnung Rheinland-Pfalz sowie die Agenda 21 und das Baugesetzbuch enthalten entsprechende Bestimmungen, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Entscheidungen, die ihre Lebenslage betreffen, zu beteiligen.
Viele Maßnahmen institutioneller und projektbezogener Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind bereits entstanden und von den zuständigen Ressorts der Landesregierung fachlich und finanziell unterstützt worden. Über die einzelnen Partizipationsprojekte hinaus, wird insbesondere darauf hingewirkt, verbindliche und dauerhafte Beteiligungsstrukturen zu etablieren, landesweite Netzwerke zu schaffen, Qualifizierungs- und Kommunikationsprozesse in Gang zu setzen und Informationsalternativen anzubieten.


