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Kinderrechte allgemein

Gesetzliche Grundlagen

Die Aufgaben und die Organisation der Jugendhilfe werden im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 
im 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) auf Bundesebene geregelt.

Im Landesgesetz zur Ausführung des KJHG (AGKJHG) werden einige landesspezifische Regelungen für Rheinland-Pfalz getroffen. Spezifisch für den Bereich der Jugendarbeit gilt das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz) für Rheinland-Pfalz, das 1997/98 durch eine Verwaltungsvorschrift (mit neuem Stand 01. März 2002) ergänzt worden ist.

Ein weiteres Landesgesetz, das die Ausführung des KJHG im Land regelt, ist das Kindertagesstättengesetz.

Von besonderer Bedeutung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendarbeit: das Gesetz zur Anerkennung und Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das Sonderurlaub und Erstattung von Verdienstausfall gewährt.

"Woche der Kinderrechte"

In Rheinland-Pfalz können Jugendämter, die in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen Aktionen und Projekte zur Umsetzung von Kinderrechten in einer "Woche der Kinderrechte" rund um den Weltkindertag durchführen, eine Förderung des Jugendministeriums erhalten.
Weitere Informationen hierzu in den folgenden PDF-Dateien:

Download-Icon Förderkriterien Woche der Kinderrechte Sep 2011 (176.5 kB)
Download-Icon Ideenskizze (35.87 kB)
Download-Icon Antrag Zuwendung 2012 (211 kB)
Download-Icon Verwendungsnachweis 2012 (196.5 kB)
Download-Icon Sachbericht 2012 (112 kB)

Landesjugendplan

Die Förderbereiche der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Landeshaushaltsplanes sind im Landesjugendplan festgeschrieben. Den Landesjugendplan 2009/2010 kann man hier herunterladen.