Gesetzliche Grundlagen
Die Aufgaben und die Organisation der Jugendhilfe werden im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
im 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) auf Bundesebene geregelt.
Im Landesgesetz zur Ausführung des KJHG (AGKJHG) werden einige landesspezifische Regelungen für Rheinland-Pfalz getroffen. Spezifisch für den Bereich der Jugendarbeit gilt das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz) für Rheinland-Pfalz, das 1997/98 durch eine Verwaltungsvorschrift (mit neuem Stand 01. März 2002) ergänzt worden ist.
Ein weiteres Landesgesetz, das die Ausführung des KJHG im Land regelt, ist das Kindertagesstättengesetz.
Von besonderer Bedeutung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendarbeit: das Gesetz zur Anerkennung und Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das Sonderurlaub und Erstattung von Verdienstausfall gewährt.


