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Startseite > Kinderrechte > Beteiligung und Information

Beteiligung und Information

Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen, eigenen Meinungen und eigenem Willen. Daraus folgt, dass Kinder bei allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen sind. Ihre Interessen müssen auch bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Kinder haben das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Ihre Meinung muss angemessen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife einbezogen werden (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12). Dabei ist das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten
(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 14).

Das Recht auf freie Meinungsäußerung schließt das Recht der Information ein. Um sich eine Meinung bilden und sie durchsetzen zu können, müssen Kinder Zugang zu Informationen jeder Art haben und auch die Möglichkeit, Informationen weiterzuleiten und anderen zugänglich zu machen
(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 13). Kinder haben auch das Recht, sich mit anderen frei zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 15).

Das Recht auf Beteiligung muss in allen Bereichen sichergestellt werden, in der Familie, der Kindertagesstätte, der Schule, in Vereinen und im Gemeinwesen. Lösungen müssen überall dort, wo Kinder leben und lernen, gemeinsam mit ihnen gesucht und Entscheidungen mit ihnen getroffen werden.