Gute Bildung und Ausbildung sind unerlässliche Voraussetzungen, um ein selbstbestimmtes Leben führen und in der Welt heute bestehen zu können.
Die UN-Kinderrechtskonvention gewährt jedem Kind das Recht auf eine Bildung, die seine Persönlichkeit, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Geltung bringen
(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 29). Bildung soll dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt und denen, aus dem es stammt sowie vor anderen Kulturen als den eigenen vermitteln.
Um die Verwirklichung dieses Rechts auf Bildung, auf Schule, Berufsausbildung oder Studium auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention, den Besuch der Grundschule für alle Kinder verpflichtend und unentgeltlich zu machen und darüber hinaus allen Kindern entsprechend ihren Fähigkeiten verschiedene Formen weiterführender allgemeinbildender und berufsbildender Schulen und den Zugang zu den Hochschulen verfügbar zu machen. Auch der Besuch einer weiterführenden Schule und ein Hochschulstudium dürfen für kein Kind am Geld scheitern (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 28).


