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Startseite > Kinderrechte > Bildung und Entfaltung > Aspekte der Umsetzung

Aspekte der Umsetzung

Das deutsche Bildungswesen hält diesen Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention sicherlich in weiten Teilen stand. Dennoch gibt es Defizite hinsichtlich der Aufgabe, soziale, ethnische und kulturelle Disparitäten der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs auszugleichen. Problemkonstellationen sind:

  • Kinder aus sozial schwachen Familien und Migrantenfamilien haben eine deutlich geringere Chance auf eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsbeteiligung
  • Herkunftssprachen und unterschiedliche kulturelle Werte werden nicht immer respektiert
  • Kinderflüchtlinge, solange ihr Aufenthaltsstatus bei bloßer Duldung oder während des laufenden Asylverfahrens noch unsicher ist, bleiben in mehreren Bundesländern von der Schulpflicht ausgenommen
  • Die Integration behinderter Kinder in die Regelschule ist nicht so weit fortgeschritten wie die betroffenen Kinder und ihre Eltern dies wünschen

Bildung wird in der aktuellen Bildungsdiskussion stark auf Schulbildung, auf Betreuung und auf ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit reduziert. Das Interesse und Wohl der Kinder muss stärker in den Blick genommen werden. Bildung als die Befähigung zu einer selbstbestimmten Lebensführung, zu moralischer Urteilsfähigkeit und Mitmenschlichkeit beginnt lange vor der Schule in der Familie und kann nur durch sinnvolle Kooperation und Vernetzung aller Bildungseinrichtungen garantiert werden. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist die aktuelle Stärkung der frühkindlichen Bildung und des Kindergartens auch als Bildungseinrichtung.

Ein Beispiel zur Umsetzung in Rheinland-Pfalz:

Download-Icon Kindergarten beitragsfrei Beck DA 010909 (47.66 kB)
Pressemeldung vom 01.09.2009 der Staatskanzlei und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur