Kinder haben das Recht gesund zur Welt zu kommen und sich gesund zu entwickeln. Sie haben das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung von Gesundheit. Um dieses Recht sicherzustellen, muss besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung und auf Gesundheitsförderung gelegt werden. Risiken durch Unter- und Fehlernährung sowie durch Bewegungsmangel und Risiken der Umweltverschmutzung müssen vermieden werden. Dies besagen die Artikel 6 und 24 der UN-Kinderrechtskonvention.


