Rheinland-Pfalz beteiligt sich am EU-Schulobstprogramm. Die Schülerinnen und Schüler in den rheinland-pfälzischen Grund- und Förderschulen sollen damit noch mehr Appetit auf frisches Obst und Gemüse bekommen.

Grundlagen, Gesetze und Beschlüsse
Rheinland-Pfalz beteiligt sich am EU-Schulobstprogramm. Die Schülerinnen und Schüler in den rheinland-pfälzischen Grund- und Förderschulen sollen damit noch mehr Appetit auf frisches Obst und Gemüse bekommen.
Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) vom 07. März 2008 (GVBl. S. 52 ff). Mit dem Gesetz werden die rechtlichen und instrumentellen Grundlagen zum Schuzt des Kindeswohls und der Kindergesundheit verbessert. Das Gesetz ist am 21. März 2008 in Kraft getreten.
Im März 2008 ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, dass die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf der in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit erstattet. Dem Bericht der Landesregierung liegen vier Berichte bzw. Stellungnahmen zugrunde (Anlagen 1 bis 4).
JMK 18./19.05.06, Beschluss über TOP 9: Kinder und Gesundheit
JMK 12./13.05.05, Beschluss über TOP 7: Kinder und Gesundheit; Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - Mitverantwortung der Kinder und Jugendhilfe -

