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Startseite > Kinderrechte > Schutz vor Diskriminierung

Schutz vor Diskriminierung

Alle Menschen sind gleich geschaffen. Jedes Kind weltweit, d. h. jeder junge Mensch zwischen 0 und 18 Jahren, hat demzufolge Anspruch auf alle in der Konvention beschlossenen Rechte ohne Unterscheidung "nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status" (UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 2).

Alle Menschen sind im Allgemeinen gleich und im Besonderen unterschiedlich. Gleichheit im Allgemeinen und Unterschiede im Besonderen müssen respektiert werden. So sind alle Kinder nicht nur Kinder, sondern auch Mädchen oder Jungen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen, die gleich wichtig genommen werden müssen. Die aktuelle Strategie, um unterschiedliche Ausgangslagen und Wirkungen von Maßnahmen auf Frauen und Männer systematisch zu berücksichtigen, ist das "Gender Mainstreaming".

Kulturelle und andere Unterschiede machen die Menschen nicht "besser" oder "schlechter". Es ist schwer, anderen vorurteilsfrei zu begegnen, weil wir unsere eigene kulturelle Perspektive für die Norm halten. Wer sich dessen bewusst ist, kann Vorurteile bei sich und anderen leichter erkennen und besser mit ihnen umgehen. Wir müssen in allen die Fähigkeiten erkennen, nicht die Begrenzungen.

Unter besonderem Schutz der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder mit Behinderungen. Es muss sichergestellt werden, dass ihnen alle Maßnahmen zur Verfügung stehen, die "ihrer möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung" förderlich sind
(UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 23).