Zu den Zielen rheinland-pfälzischer Kinderpolitik gehört die Förderung der Entwicklung von Kindern mit Behinderungen und insbesondere auch die Förderung ihrer aktiven Teilnahme am Leben der Gemeinschaft. Eine der Grundlagen ist dafür das "Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen" vom 16.12.2002.
Je früher eine Behinderung erkannt und behandelt wird, desto besser ist die Chance einer guten Entwicklung für das Kind. Folglich kommt der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder eine wesentliche Bedeutung zu.

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