Um das Anliegen der systematischen Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse und Interessen von Mädchen und Jungen weiter zu verankern, wird seit dem Jahr 2004 jeder Zuwendungsempfänger von Landesjugendplanmitteln des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend verpflichtet, die Prinzipien des "Gender Mainstreaming" bei Planung und Durchführung der geförderten Projekte zu beachten. Hierüber ist im Rahmen der Erstellung des Verwendungsnachweises bei den "Leitfragen Gender Mainstreaming" Auskunft zu geben.

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