Nicht nur die Politik und Institutionen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger im Lande sind in der Pflicht, für die Umsetzung dieses Rechtes zu sorgen. Dazu gehört es, Kindern Spiel- und Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen, öffentliche Einrichtungen kinderfreundlich zu gestalten oder Kultureinrichtungen so zu präsentieren, dass Kinder sich angesprochen fühlen und sich am kulturellen und künstlerischen Leben beteiligen können.
Beiträge zur Umsetzung sind dem Bericht zur Umsetzung "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz" vom
15. März 2006 z. B. an folgenden Punkten zu entnehmen:


