Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Broschüre "Kinder haben Rechte" - UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut (Texte in amtlicher Übersetzung) mit Kommentierung herausgegeben.

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Gesetze, Dokumente und Grundsatzbeschlüsse Bund
Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Broschüre "Kinder haben Rechte" - UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut (Texte in amtlicher Übersetzung) mit Kommentierung herausgegeben.
Auszug aus der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention; seit 15.07.2010 Beschluss zur Rücknahme bei den Vereinten Nationen in New York übergeben
Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 06. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Antrag im Bundesrat der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz vom 04.06.2006
Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 06. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Beschluss des Bundesrates vom 13.06.2008
Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. In Kraft getreten am 12.02.2002
Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 8 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie. In Kraft getreten am 18.01.2002
Zweitbericht der Bundesregierung gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte der Kindes
zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte der Kindes.
Die Stellungnahme des UN-Ausschusses "Abschließende Bemerkungen: DEUTSCHLAND" ("Concluding Observations: GERMANY") in deutscher Übersetzung
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
Kinder- und Jugendreport zum Nationalen Aktionsplan
Zwischenbericht des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutchland 2005-2010"
Abschlussbericht des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010"
Erklärung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes - Beschluss
zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes - Beschluss vom 03.03.2006
Gesetze, Dokumente und Grundsatzbeschlüsse Land
Landesverfassung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 16.12.2000, Art. 24: "Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. ..."
Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) für Rheinland-Pfalz
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.2005 (GVBl. S. 162)
Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.2009 (GVBl. S. 162 (163))
Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 06. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Antrag im Bundesrat der Länder Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz vom 04.06.2006
Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 06. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) - Beschluss des Bundesrates vom 13.06.2008
Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Bremen einen Antrag im Bundesrat zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung gestellt.
Der Antrag über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung fand im Bundesrat durch Beschluss vom 19.09.2008 keine Mehrheit.
"Rheinland-Pfalz für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz" - Pressemitteilung vom 04. Juli 2008
Resolution der Mitgliederversammlung des Städtetages Rheinland-Pfalz vom 06.10.2005

