in Rheinland-Pfalz 
vom 20. - 27. September 2010
„Recht auf Vorrang des Kindeswohls“
(Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention)
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur unterstützt Projekte und Aktionen, die der Sensibilisierung für die in der UN-Konvention festgeschriebenen Kinderrechte sowie zu deren Umsetzung dienen.



