"Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes?"
(Landesverfassung von Rheinland-Pfalz, Artikel 24)
Willkommen auf dieser Webseite! Sie richtet sich an alle, die sich mit Kinderrechten und ihrer Umsetzung in Rheinland-Pfalz beschäftigen: an Erwachsene wie aktive Jugendliche. Sie finden hier unter anderem Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention sowie zum Aktionsprogramm "Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz - Politik für Kinder mit Kindern" sowie Hinweise auf beispielhafte Projekte. Die Webseite wird kontinuierlich ausgebaut. Bitte helfen Sie mit, Rheinland-Pfalz als kinderfreundliches Bundesland weiterzuentwickeln.
Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz
(Foto der Minsiterin: Heike Rost)
Pressemeldung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 04. Juli 2008
Rheinland-Pfalz und die Freie Hansestadt Bremen haben heute im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung eingebracht, der nun in den Ausschüssen beraten wird. Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, in dem Grundrechte der Kinder ausdrücklich normiert werden.
Eine solche Normierung umfasse die Achtung der Kindeswürde, das Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, auf eine wachsende Selbstständigkeit im Rahmen des elterlichen Erziehungsrechts sowie das Recht auf Schutz im Rahmen gewaltfreier Erziehung.
"Bislang gibt es im Grundgesetz keinen Artikel, der die Rechte der Kinder ausdrücklich festschreibt", erklärten Jugendministerin Doris Ahnen und Familienministerin Malu Dreyer. "Mit dieser Initiative wollen wir die Rechtsposition der Kinder stärken und die öffentliche Verantwortung für das gelingende Aufwachsen betonen." In der rheinland-pfälzischen Landesverfassung seien die Rechte der Kinder schon seit dem Jahr 2000 verankert, es werde Zeit, dass der Bund nachziehe.
Die Konferenz der Jugend- und Familienminister habe bereits vor einem Jahr begrüßt, dass die Diskussion über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geführt werde. Sie werde sich auch weiterhin für die Stärkung von Schutz-, Förderungs- und Mitwirkungsrechten für Kinder auf allen geeigneten Ebenen einsetzen.
Anmerkung:
Im Bunderat fand diese Initiative von Rheinland-Pfalz und Bremen keine Mehrheit.
Pressemeldung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 27.11.2009 mit aktualisierter Anmerkung
Rheinland-Pfalz will den Weg dazu frei machen, dass die 1989 formulierten, weltweit gültigen Kinderrechte der Vereinten Nationen künftig ohne Einschränkungen auch in Deutschland umgesetzt werden. Ein Antrag des Landes, der heute im Bundesrat eingebracht wurde, hat zum Ziel, dass die Länderkammer die Bundesregierung auffordert, die 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in New York hinterlegte Vorbehaltserklärung umgehend zurückzunehmen. "Die UN-Konvention formuliert Rechte von Kindern und schreibt damit Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und an die Beteiligung von Kindern fest, die in Deutschland auch allgemein akzeptiert werden. Mehr als 17 Jahre, nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde, ist es an der Zeit diese Vorbehalte zurückzustellen", unterstrichen Ministerpräsident Kurt Beck sowie Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen.
Die Vorbehaltserklärung Deutschlands enthält eine Reihe von Relativierungen und nicht mehr zeitgemäßer Interpretationshinweise des UN-Katalogs an Kinderrechten, die sich durch die innerdeutsche Gesetzgebung mittlerweile erledigt haben. Im Sommer 2008 war ein gleichlautender Entschließungsantrag, den die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Bremen eingebracht hatten, noch gescheitert. Rheinland-Pfalz unterstützt als einziges Bundesland eine jährliche "Woche der Kinderrechte", in der einzelne Rechte aus der UN-Konvention thematisiert werden.
Anmerkung:
Nach Vertagung in die Ausschüsse und Vorlage einer geänderten Beschlussvorlage fasste der Bundesrat schließlich am 26.03.2010 die Entschließung "Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die im Jahr 1992 abgegebene Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen."
Das Bundeskabinett beschloss am 03.05.2010 die Rücknahme der sogenannten Vorbehaltserklärung und das Schreiben zur Rücknahme wurde durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland am 15.07.2010 in New York an die Vereinten Nationen übergeben.