Kinderstadtpläne

Symbol eines Fußstapfens mit der Aufschrift: „Kinder haben ein Recht auf Information“

Kinderstadtpläne in Rheinland-Pfalz verfolgen unterschiedliche Ziele und dienen unterschiedlichen Zwecken:

  • Aktivierung von Kindern zur Auseinandersetzung mit dem Wohnumfeld,
  • Förderung der Bestandsaufnahme einer kinderfreundlichen Infrastruktur und der Identifizierung von Gefahrenquellen und Entwicklungsbedarfen,
  • Darstellung der Angebote für Kinder im jeweiligen Wohnumfeld.

Die Entwicklung von Kinderstadtplänen unter der Beteiligung von Kindern kann vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz bis zu 40 % gefördert werden (siehe unter Förderung).

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Kinderstadtpläne, die vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz gefördert wurden.

„Gerade mit Blick auf Flüchtlinge bzw. Kinder aus anderen Herkunftsländern besteht noch einmal ein erweiterter Bedarf der Entwicklung solcher Informationen. Über Förderungsmöglichkeiten informiert das Referat Kinderpolitik.

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Miniaturansicht Kinder(stadt)pläne

Kriterien für die Landesförderung von Kinder(stadt)plänen