„Woche der Kinderrechte“

in Rheinland-Pfalz vom 20.–27. September 2017

Berücksichtigung des Kindeswillens (Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention)

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz unterstützt (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) Projekte und Aktionen, die der Sensibilisierung für die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte sowie zu deren Umsetzung dienen.

Förderungen und Aktionen bzw. Projekte der „Woche der Kinderrechte“ (Antragsschluss am 30.04.2017)

Jugendämter, die 2016 in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen zu Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention Aktionen und Projekte zum Weltkindertag durchführen, können eine Förderung des Jugendministeriums erhalten. Weitere Informationen zur Förderung der rheinland-pfälzischen „Woche der Kinderrechte“ finden Sie in den folgenden Dateien.

Beispiel-Aktionen von geförderten Projekten